Anordnungsmodell & Kosten für Psychotherapie in Bern

Isabelle Pfister
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie. Das bedeutet: Psychologische Psychotherapie für Erwachsene ist ein Pflichtbestandteil der Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen (KVG), sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt.

Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin mit FSP-Titel und einer gültigen ZSR-Nummer (K423332) rechne ich direkt über die obligatorische Grundversicherung ab. Sie müssen den Betrag somit nicht vorstrecken und im Nachhinein mühsam einfordern – die Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse (abzüglich Ihrer individuellen Franchise und des Selbstbehalts von 10 %).

Der Weg zur Psychotherapie: Schritt für Schritt zum Anordnungsmodell

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sind ein paar unkomplizierte Schritte notwendig:

Ärztliche Anordnung einholen: Bevor die Psychotherapie beginnt, benötigen Sie eine ärztliche Anordnung. Diese kann ausgestellt werden von:

    • Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt

    • Fachärztinnen und Fachärzten (Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Psychosomatik)

    • Ärztinnen und Ärzten im Spital oder in stationären Einrichtungen

Hinweis:
Die ersten 15 Sitzungen können ganz unkompliziert per ärztlicher Anordnung verordnet werden. Sollte darüber hinaus eine Fortführung der Therapie sinnvoll sein, wird nach Rücksprache mit der verordneten Arztsperson eine Verlängerung beantragt.

Erstgespräch & Abklärung in meiner Praxis:
Mit der ärztlichen Anordnung im Gepäck vereinbaren Sie ein Erstgespräch in meiner Praxis in Bern (Kirchenfeld). Hier besprechen wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele und klären, ob eine psychologische Psychotherapie für Sie passend ist.

Beginn der Behandlung:
Die Behandlung startet und die Abrechnung erfolgt unkompliziert im Rahmen der Grundversicherung über das Anordnungsmodell.

Häufige Fragen zu Kosten & Konditionen (FAQ)

  • Was kostet eine Einzelsitzung ohne ärztliche Anordnung (z. B. reine Selbsterfahrung)?
    Wenn Sie Psychotherapie oder Selbsterfahrung als Selbstzahler:in (ohne ärztliche Anordnung über die Grundversicherung) in Anspruch nehmen möchten, tragen Sie die Kosten selbst. Die Tarife hierfür entsprechen den offiziellen Abrechnungsstandards für psychologische Psychotherapie. Gerne informiere ich Sie hierzu im persönlichen Gespräch.

  • Gilt das Anordnungsmodell auch für Zusatzversicherungen?
    Nein, seit der Umstellung auf das Anordnungsmodell läuft die Kostenübernahme primär über die Grundversicherung. Allfällige frühere Regelungen über Zusatzversicherungen sind für psychologische Psychotherapie durch eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen in der Regel nicht mehr relevant.

  • Wie lange dauert eine Sitzung und was gilt bei Absagen?
    Eine reguläre psychotherapeutische Einzelsitzung dauert in der Regel 60 Minuten (plus Vor- und Nachbereitungszeit). Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen privat in Rechnung gestellt werden, da diese Zeit exklusiv für Sie reserviert ist.

Haben Sie Fragen zum Ablauf?

Haben Sie Fragen zur ärztlichen Anordnung, zu Ihrer Krankenkasse oder möchten Sie abklären, ob aktuell freie Therapieplätze in meiner Praxis in Bern verfügbar sind?

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